Regelungsvorhaben
Keine Ausnahme getrennte Sammlung verpackte und unverpackte Bioabfälle, Konkretisierung Sammelhilfen
Angegeben von:
Fachverband Biogas e.V. (R002106)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Umsetzung und Dokumentation der getrennten Erfassung von Gewerbeabfällen und Bau- und Abbruchabfällen. Gewebliche Bioabfälle müssen beim Erzeuger verpflichtend nach verpackten und unverpackten Lebensmittelabfällen erfasst und gesammelt werden. Es können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen Ausnahmen erfolgen. Die getrennte Sammlung dient als Vorbereitung einer vorrangigen Wiederverwendung oder Recycling. Hierzu sind mögliche Sammelhilfen zu konkretisieren. Plastiktüten als Sammelhilfe für gewerbliche Bioabfälle gilt es zu verbieten.
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Referentenentwurf:
Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.05.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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