Regelungsvorhaben

Keine Ausnahme getrennte Sammlung verpackte und unverpackte Bioabfälle, Konkretisierung Sammelhilfen

Angegeben von:
Fachverband Biogas e.V. (R002106) am 28.06.2024

Beschreibung:
Umsetzung und Dokumentation der getrennten Erfassung von Gewerbeabfällen und Bau- und Abbruchabfällen. Gewebliche Bioabfälle müssen beim Erzeuger verpflichtend nach verpackten und unverpackten Lebensmittelabfällen erfasst und gesammelt werden. Es können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen Ausnahmen erfolgen. Die getrennte Sammlung dient als Vorbereitung einer vorrangigen Wiederverwendung oder Recycling. Hierzu sind mögliche Sammelhilfen zu konkretisieren. Plastiktüten als Sammelhilfe für gewerbliche Bioabfälle gilt es zu verbieten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung (20. WP) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2406280048 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2502200009 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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