Regelungsvorhaben

Aufwendungen für Telematik-Infrastsruktur (TI) sollen als Versicherungsleistung der PKV anerkannt werden

Angegeben von:
Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft (R004029) am 28.06.2024

Beschreibung:
Investitionen im Zusammenhang mit der TI und der zugehörigen Fachanwendungen sind tarifrechtlich nicht abgesichert. Dies bedeutet hohe Rechtsunsicherheit für die Unternehmen: Sie gehen in Vorleistung, z.B. bei der ePA-Entwicklung, ohne dass sie sicher sein können, diese Kosten tariflich auf die Versichertengemeinschaft umlegen zu können. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Finanzierung ist eine Verankerung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dringend erforderlich.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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