Regelungsvorhaben
Prävention in der PKV
Angegeben von:
Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft (R004029)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Aufwendungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbst bestimmten gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) sollten eindeutig zu den Leistungsaufwendungen zählen – analog Aufwendungen für Schwangerschaft. Diese Leistungen sollen auch für den Bestand eingeführt werden können.
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]