Regelungsvorhaben

Elementarschadenversicherung

Angegeben von:
Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft (R004024) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhätlnismäßige Regelung gesetzt werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern