Regelungsvorhaben
Elementarschadenversicherung
Angegeben von:
Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft (R004024)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhätlnismäßige Regelung gesetzt werden.
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]