Regelungsvorhaben
Mögliche Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden verhältnismäßig ausgestalten
Angegeben von:
Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft (R004023)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhältnismäßige Regelung gesetzt werden.
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]