Regelungsvorhaben

Mögliche Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden verhältnismäßig ausgestalten

Angegeben von:
Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft (R004023) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhältnismäßige Regelung gesetzt werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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