Regelungsvorhaben

Sonderrecht zur beschleunigten Umsetzung des Netzausbaus

Angegeben von:
Wirtschaftsrat der CDU e.V. (R001795) am 28.06.2024

Beschreibung:
Der Ausbau von Glasfaser- und 5G-Infrastruktur soll im TK-NaBeG von „überragendem öffentlichen Interesse“ dargestellt werden. Dies muss im Beschleunigungsgesetz genauso definiert werden, Ziel ist eine gigabitfähigen, flächendeckenden Infrastruktur bis 2025 in Deutschland.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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