Regelungsvorhaben
Sonderrecht zur beschleunigten Umsetzung des Netzausbaus
Angegeben von:
Wirtschaftsrat der CDU e.V. (R001795)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Der Ausbau von Glasfaser- und 5G-Infrastruktur soll im TK-NaBeG von „überragendem öffentlichen Interesse“ dargestellt werden. Dies muss im Beschleunigungsgesetz genauso definiert werden, Ziel ist eine
gigabitfähigen, flächendeckenden Infrastruktur bis 2025 in Deutschland.
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Referentenentwurf:
Erste Verordnung zur Änderung der Anlaufbedingungsverordnung und der See-Eigensicherungsverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]