Regelungsvorhaben

Effektivität und Nachhaltigkeit der Regelung steigern - Strafzumessung bei sog. Hassdelikten gegen Frauen und LSBTI- Personen

Angegeben von:
JUMEN e.V. (R004929) am 28.06.2024

Beschreibung:
Ziel: mehr Effektivität und Nachhaltigkeit in Bezug auf die Regelung der Strafzumessung bei „Hassdelikten“ gegen Frauen und LSBTI-Personen erreichen, die geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive bei der Strafzumessung berücksichtigen. Bezug war der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/5913 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern