Regelungsvorhaben
Effektivität und Nachhaltigkeit der Regelung steigern - Strafzumessung bei sog. Hassdelikten gegen Frauen und LSBTI- Personen
Angegeben von:
JUMEN e.V. (R004929)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Ziel: mehr Effektivität und Nachhaltigkeit in Bezug auf die Regelung der Strafzumessung bei „Hassdelikten“ gegen Frauen und LSBTI-Personen erreichen, die geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive bei der Strafzumessung berücksichtigen. Bezug war der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/5913 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Opferschutz [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]