Regelungsvorhaben
Europäischer Gesundheitsdatenraum (EHDS) - Umsetzung in deutsches Recht
Angegeben von:
Solventum Germany GmbH (R006552)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Im Zuge der Umsetzung des EU Gesundheitsdatenraum EHDS in gesetzliche Regelungen und damit verbundener Anpassungsvorhaben, setzt sich Solventum (ehemals 3M Healthcare) dafür ein, dass:
A: die Förderung eines Binnenmarktes für elektronische Patientendatensysteme, relevante medizinische Geräte und KI-Systeme mit hohem Risiko, gewährleitet wird.
B: die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und für die Entwicklung von Standards sowie spezifischen Anforderungen durch Unternehmen und Gesundheitsdienstleister möglich ist.
C: die Fristen zur Umsetzung bei zukünftigen gesetzlichen Regelungen und Anpassungen (folgend aus der EHDS-Verordnung) für Unternehmen und Gesundheitsdienstleister ausreichend sind.
Ein Referentenentwurf zur Umsetzung liegt u.W. noch nicht vor.
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]