Regelungsvorhaben
Problematik der CE-Kennzeichnung von Batterien gemäß neuer EU-Batterie-Verordnung und Vorschlag zur Vorab-Kennzeichnung
Angegeben von:
ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie (R002101)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Der ZVEI sieht die CE-Kennzeichnung von Batterien gemäß der neuen Batterie-Verordnung (EU) 2023/1542, die ab dem 18. August 2024 gilt, als problematisch an, da Batterien erst ab diesem Datum eine CE-Kennzeichnung haben dürfen, diese aber dauerhaft auf dem Produkt angebracht sein muss. Wir schlagen vor, bereits vor dem 18. August 2024 Konformitätserklärungen mit dem Hinweis "gültig ab 18. August 2024" auszustellen und die CE-Kennzeichnung anzubringen, sofern die Anforderungen erfüllt sind. Zudem regen wir an, eine ähnliche Vorgehensweise wie unter der RoHS II Richtlinie zu übernehmen, wo Produkte vor dem offiziellen Inkrafttreten CE-gekennzeichnet werden konnten, wenn sie die Anforderungen bereits erfüllten.
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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