Regelungsvorhaben
"Recht auf Reparatur" sinnvoll ausgestalten
Angegeben von:
ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie (R002101)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Das europäische Gesetz zum sogenannten "Recht auf Reparatur" soll zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit Ressourcen und damit zur Nachhaltigkeit in Europa beitragen. Der ZVEI unterstützt das Ansinnen der Politik, die Reparaturquoten zu steigern. Reparieren sollte im Defektfall Vorrang vor dem Ersatz von Produkten haben und auch über die Garantieperiode hinaus gestärkt werden. Oft ist unter Abwägung von Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung eine Reparatur ökologisch sinnvoll. Dabei darf die wirtschaftliche Perspektive jedoch nicht vergessen werden. Reparaturfreundliche Geräte, die häufig kaputt gehen oder viel Energie verbrauchen, sind nicht nachhaltig. Produktbezogene Regulierungen sollten europaweit harmonisiert werden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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