Regelungsvorhaben

Innovationsfreundliche Umsetzung des Data Act

Angegeben von:
ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie (R002101) am 28.06.2024

Beschreibung:
Am 12. Januar 2024 ist der EU Data Act in Kraft getreten, der erstmals harmonisierte Vorgaben für den Zugang zu nutzergenerierten Daten und deren Verwendung durch den Nutzer und Dritte schafft. Mit der Benennung der s.g. beauftragten Behörden („competent authorities“) und dem Data Coordinator (Art. 37) sowie der Festlegung des Sanktionsrahmens (Art. 40) wird den EU-Mitgliedstaaten die Schaffung wesentlicher Institutionen und Instrumente zur Durchsetzung der Vorgaben aus dem Data Act überlassen. Der ZVEI fordert, dass zuständige Behörden frühzeitig benannt und mit ausreichender Expertise und Ressourcen ausgestattet werden und es für die Unternehmen eine zentrale Kontaktstelle gibt. Zudem sollte ein Sanktionsrahmen geschaffen werden, der nicht innovationshemmend wirkt.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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