Regelungsvorhaben

Anpassung Finanzierungssystem; insb. Refinanzierung Kostensteigerungen für 2022 und 2023 u. Inflationsausgleich; Streichung unnötiger Vorgaben

Angegeben von:
Asklepios Kliniken Management GmbH (R002340) am 28.06.2024

Beschreibung:
Das Finanzierungssystem der Reform muss angepasst werden. Insbesondere muss für die Jahre 2022 und 2023 die Refinanzierung der Kostensteigerungen sowie ein Inflationsausgleich eingeführt werden. Die Länder müssen in die Einteilung der Leistungsgruppen/KH-Level mit einbezogen werden. Die neuen Verpflichtungen zur Datenprüfung und Datenerhebung des Gesetzesentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müssen zur Zielerreichung der Entbürokratisierung gestrichen werden. Die Sektoren müssen durchlässiger sein. Qualitäts- und Personalvorgaben sind zu starr. Durch neue Vorhaltevergütungen, die weiterhin fallzahlabhängig sind, kommt es zu einer Zunahme von Bürokratie und Fehlanreizen. Eine Auswirkungsanalyse / Folgenabschätzung fehlt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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