Regelungsvorhaben
Anpassung Finanzierungssystem; insb. Refinanzierung Kostensteigerungen für 2022 und 2023 u. Inflationsausgleich; Streichung unnötiger Vorgaben
Angegeben von:
Asklepios Kliniken Management GmbH (R002340)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Das Finanzierungssystem der Reform muss angepasst werden. Insbesondere muss für die
Jahre 2022 und 2023 die Refinanzierung der Kostensteigerungen sowie ein Inflationsausgleich
eingeführt werden. Die Länder müssen in die Einteilung der Leistungsgruppen/KH-Level mit einbezogen werden. Die neuen Verpflichtungen zur Datenprüfung und Datenerhebung des
Gesetzesentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müssen zur Zielerreichung der
Entbürokratisierung gestrichen werden. Die Sektoren müssen durchlässiger sein. Qualitäts- und Personalvorgaben sind zu starr. Durch neue Vorhaltevergütungen, die weiterhin fallzahlabhängig sind, kommt es zu einer Zunahme von Bürokratie und Fehlanreizen. Eine Auswirkungsanalyse / Folgenabschätzung fehlt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]