Regelungsvorhaben
Verhinderung von Teilaspekten NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (R001623)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht ist eine Bereitstellung von Informationen, deren Offenlegung wesentlichen Interessen der Mitgliedstaaten im Bereich der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Sicherheit oder der Verteidigung zuwiderlaufen würde, auszuschließen. Die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen sind zu wahren. Aufwand und Nutzen müssen in einem auch für klein- und mittelständische Unternehmen vertretbaren Verhältnis stehen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.05.2024 Federführendes Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
- Cybersicherheit [alle RV hierzu]