Regelungsvorhaben

Verhinderung von Teilaspekten NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (R001623) am 28.06.2024

Beschreibung:
Bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht ist eine Bereitstellung von Informationen, deren Offenlegung wesentlichen Interessen der Mitgliedstaaten im Bereich der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Sicherheit oder der Verteidigung zuwiderlaufen würde, auszuschließen. Die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen sind zu wahren. Aufwand und Nutzen müssen in einem auch für klein- und mittelständische Unternehmen vertretbaren Verhältnis stehen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

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