Regelungsvorhaben
Einsatz für einheitliche Auslegung des Artikels zu Pairing Parts in der Implementierung der Richtlinie über das Recht auf Reparatur
Angegeben von:
Google Germany GmbH (R001794)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Das sogenannte "parts pairing”, also die Praxis, dass die Software eines Herstellers ein Ersatzteil erkennen muss, ist sowohl für Verbraucher als auch aus Nachhaltigkeitsperspektive nicht förderlich. Das Europäischen Recht auf Reparatur lässt dafür noch zu viel Interpretationsspielräume.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]