Regelungsvorhaben

Einsatz für einheitliche Auslegung des Artikels zu Pairing Parts in der Implementierung der Richtlinie über das Recht auf Reparatur

Angegeben von:
Google Germany GmbH (R001794) am 28.06.2024

Beschreibung:
Das sogenannte "parts pairing”, also die Praxis, dass die Software eines Herstellers ein Ersatzteil erkennen muss, ist sowohl für Verbraucher als auch aus Nachhaltigkeitsperspektive nicht förderlich. Das Europäischen Recht auf Reparatur lässt dafür noch zu viel Interpretationsspielräume.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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