Regelungsvorhaben

Reform der Notfallversorgung

Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) (R001135) am 28.06.2024

Beschreibung:
Vor dem Hintergrund der Besonderheit von Notfällen im Bereich von Kindern und Jugendlichen mit psychischer Störungen oder Problemen setzt sich die DGKJP für eine engere Verzahnung von Praxen, Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) und Kliniken ein, wobei die PIA gestärkt werden sollten. Sie mahnt an, dass die INZ nach § 123 nicht dazu führen sollten, dass funktionierende Strukturen im Bereich der KJPP entweder komplizierter werden oder zusätzliche Ressourcen, die auch aufgrund des Fachkräftemangels nicht verfügbar sind, benötigen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 379/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13166 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406280082 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 27.06.2024 an:

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