Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Stellungnahme zur Standortsicherung des Handwerks im Rahmen der Experimentierklausel der TA Lärm und zu Richtwerten des Dörflichen Wohngebiets

Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die TA Lärm hat für die Entwicklung von Betriebsstandorten zentrale Bedeutung. Gleichzeitig besteht ein großes Interesse an der Beschleunigung des Wohnungsbaus. Der ZDH beurteilt die befristete Experimentierklausel deshalb differenziert. So droht die Verdrängung ansässiger Betriebe durch heranrückenden Wohnungsbau. Sollte die Experimentierklausel eingeführt werden, muss ein dauerhaften Schutz des Gewerbes sichergestellt werden. Die Einführung von Lärmwerten für das Dörfliche Wohngebiet wird begrüßt. Der ZDH regt eine Anhebung dieser Werte auf das Niveau der Richtwerte für das Dorfgebiet/Mischgebiet an. Zusätzlich schlägt der ZDH vor, neue Regelungen einzuführen, um Flächen, die von Verkehrslärm betroffen und heute kaum bebaubar sind, zukünftig leichter einer Bebauung zuführen zu können.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406250210 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 21.06.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]

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