Regelungsvorhaben
Vereinfachung der Meldungen zur Mindeststeuererklärung
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Gemäß § 75 Abs. 3 Mindeststeuergesetz gibt das Bundesministerium der Finanzen den amtlich vorgeschriebenen Datensatz für die elektronische Übermittlung des Mindeststeuer-Berichts separat im Bundessteuerblatt bekannt. Die OECD hat im Juli 2023 den „GloBE Information Return (Pillar Two)“ veröffentlicht, so dass die entsprechenden Informationen grundsätzlich länderübergreifend einheitlich erfasst werden müssen, damit bei einem Austausch eine Vergleichbarkeit vorliegt. Damit ist der Handlungsspielraum auf nationaler Ebene eingeschränkt. Dennoch haben wir um Einbeziehung gebeten, um den bürokratischen Aufwand der Unternehmen so weit wie möglich zu minimieren. Aus unserer Sicht besteht insbesondere für große nationale Gruppen die Möglichkeit einer bürokratiearmen Umsetzung.
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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