Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Angleichung der steuerlichen Mindestanforderungen energetischer Maßnahmen an Förderrichtlinien

Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Zielsetzung, die Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV) an die technischen Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen anzugleichen, ist folgerichtig. Allerdings sehen wir in den Verschärfungen einiger Anforderungen, insbesondere an die Förderung von Biomasseanlagen, noch immer und zunehmend eine Diskriminierung des Energieträgers Biomasse/Holz, die die Umsetzung der Energiewende und die Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu behindern drohen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11646 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Dritte Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406210204 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 07.05.2024 an:

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