Regelungsvorhaben
Angleichung der steuerlichen Mindestanforderungen energetischer Maßnahmen an Förderrichtlinien
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Zielsetzung, die Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV) an die technischen Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen anzugleichen, ist folgerichtig. Allerdings sehen wir in den Verschärfungen einiger Anforderungen, insbesondere an die Förderung von Biomasseanlagen, noch immer und zunehmend eine Diskriminierung des Energieträgers Biomasse/Holz, die die Umsetzung der Energiewende und die Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu behindern drohen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11646 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Dritte Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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