Regelungsvorhaben
Praxisgerechte Ausgestaltung der Gewerbeabfallentsorgung und Entlastung der Abfallerzeuger von umfangreichen Dokumentationspflichten
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Praktische Probleme der Abfallerzeuger, Abfälle, z.B. bei Bau- und Ausbaumaßnahmen im Bestand (Sanierung, Renovierung), getrennt zu erfassen und zu halten, werden durch eine Ausweitung der Berichtspflichten weder gelöst noch vermieden; z.B. praxisferne Ermittlung von Jahreswerten nach § 3/ 3a. Die vorgesehene bzw. ausgeweitete Einbindung von Sachverständigen, insbesondere für die (notwendigerweise) nachträgliche Betrachtung einer Abfallerfassung auf Baustellen, sehen wir kritisch. Betroffene Unternehmen sollten weder regelmäßig (kostenpflichtige) externe Beratung in Anspruch nehmen müssen noch sollte ihre Dokumentation gem. § 3 (3) S. 5 von Sachverständigen überprüft werden müssen.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung (20. WP) (Vorgang)
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
SG2406210163 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-