Regelungsvorhaben
Vermeidung einer praxisuntauglichen Erweiterung des Anwendungsbereichs des AGG.
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Keine Erweiterung des Katalogs der Diskriminierungsmerkmale gem. § 1 AGG. Streichung der Beschränkung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots auf Massengeschäfte (§ 19 AGG). Keine Einführung von Sondervorschriften zum Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz (KI) im AGG sowie keine Fristverlängerung zur Geltendmachung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 5 AGG). Keine Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene nach § 22 AGG. Die Einführung eines Verbandsklagerechts soll vermieden werden.
- Handwerk [alle RV hierzu]
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SG2406180017 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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