Regelungsvorhaben
Beibehaltung der geltenden Regelungen zu Verarbeitungshilfsstoffen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2021/1165
Angegeben von:
Verein der Zuckerindustrie e.V. (R001490)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass die geltenden Regelungen zum Einsatz von Verarbeitungshilfsstoffen beibehalten werden, um die Herstellung von Biozucker auch zukünftig zu ermöglichen.
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
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SG2406280018 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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