Regelungsvorhaben

Beibehaltung der geltenden Regelungen zu Verarbeitungshilfsstoffen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2021/1165

Aktiv vom 28.06.2024 bis 28.08.2025

Angegeben von:
Verein der Zuckerindustrie e.V. (R001490) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass die geltenden Regelungen zum Einsatz von Verarbeitungshilfsstoffen beibehalten werden, um die Herstellung von Biozucker auch zukünftig zu ermöglichen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406280018 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 03.06.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

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