Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Anerkennung der CO2-Neutralität der energetischen Nutzung von Holz, wie im GEG beschrieben

Angegeben von:
Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) (R002566) am 28.06.2024

Beschreibung:
Das Umweltbundesamt (UBA) hat seinen CO2-Rechner aktualisiert. Das GEG und die RED stufen Holzfeuerstätten als erneuerbare Wärmequelle ein. Der DEPV wird weiterhin über die Einstufung von Holzfeuerstätten im GEG informieren und aufklären, dass es keinen CO2-Preis für Holz gibt.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406190178 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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