Regelungsvorhaben
Einsatz für die reduzierte Kehrung bei emissionsarmen Feuerungsanlagen und eine dafür angemessene Gebühr
Angegeben von:
Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) (R002566)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Der DEPV setzte sich dafür ein, dass in die KÜO der Passus zur Herabsetzung der Kehrintervalle bei emissionsarmen Feuerungsanlagen aufgenommen wurde.
Weiterhin steht der DEPV für die reduzierte Anzahl der Kehrungen bei emissionsarmen Feuerungsanlagen und eine dafür angemessene Gebühr ein. Zudem fordert der DEPV angemessenen Immissions- und Verbraucherschutz, sowie Brandschutz für alle Anlagen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung Datum des Referentenentwurfs: 06.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]