Regelungsvorhaben

Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen in Neubau und Bestandsgebäude, sowie Beibehaltung GEG

Angegeben von:
Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) (R002566) am 28.06.2024

Beschreibung:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 415/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

Betroffene Interessenbereiche (9)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (4)

  1. SG2412190081 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

  2. SG2412190082 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

  3. SG2412190084 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

  4. SG2412190086 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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