Regelungsvorhaben
Umlage des EU-Eigenmittels auf Inverkehrbringer nicht-recycelter Kunststoffverpackungen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 03.01.2025
Angegeben von:
IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. (R001321)
am
28.06.2024
Beschreibung:
In der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode wurde vereinbart: "Die im Rahmen der EU bereits bestehende Plastikabgabe wird [...] auf die Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt." Da von einer solchen Abgabe Fehlanreize, etwa durch Ausweichbewegungen auf ökologisch oft
nachteiligere Materialien und wesentlich weniger gut recycelbare Verbunde zu erwarten sind, setzt sich die IK stattdessen für das ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene Fondsmodell für recyclingfreundliches Verpackungsdesign und die Ausweitung des Einsatzes nicht-fossiler Rohstoffe (insbesondere Rezyklate und zertifizierte Biomasse) ein.
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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