Regelungsvorhaben
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Angegeben von:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (R001169)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
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Referentenentwurf:
Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre (Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung - IntermAufwErsV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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SG2406180171 (PDF, 22 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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