Regelungsvorhaben
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Angegeben von:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (R001169)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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SG2406060010 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.04.2024 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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