Regelungsvorhaben

Anpassung des StGB § 142: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774) am 28.06.2024

Beschreibung:
Das Bundesjustizministerium plant eine Änderung des § 142 StGB mit einer Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit. Die Kraftfahrtversicherer sehen dieses Vorhaben als nicht zielführend an. Die Möglichkeit, den Unfall bei reinen Sachschäden zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten des erlaubten Entfernens einer digitalen Meldestelle zu melden, sehen die Versicherer neutral.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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