Regelungsvorhaben
Einführung eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten
Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Vollständigkeit der räumlichen Abdeckung, die Aktualität, Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Richtigkeit von Mobilitätsdaten soll gewährleistet werden. Datennutzer sollen einen Rechtsanspruch auf dauerhaften und zuverlässigen Bezug der Mobilitätsdaten erhalten. Die Zielerreichung des Mobilitätsdatengesetzes soll nach einer angemessenen Zeit überprüft werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Schienenverkehr [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]