Regelungsvorhaben

Einführung eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten

Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Vollständigkeit der räumlichen Abdeckung, die Aktualität, Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Richtigkeit von Mobilitätsdaten soll gewährleistet werden. Datennutzer sollen einen Rechtsanspruch auf dauerhaften und zuverlässigen Bezug der Mobilitätsdaten erhalten. Die Zielerreichung des Mobilitätsdatengesetzes soll nach einer angemessenen Zeit überprüft werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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