Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)

Angegeben von:
Bundesverband Promovierende (R006416) am 28.06.2024

Beschreibung:
Unser Ziel ist primär die Rechte der Promovierenden in der Reform des WissZeitVG zu stärken. Konkret fordern wir Folgendes ein: - 6 Jahre regelmäßige Anstellungsdauer statt systematische Kettenverträge - Muss-Regelungen für Mindestbefristungen, Ausnahmen nur bei Konsens mit der Promovierendenvertretung - Prozentual entsprechende Verlängerung der Befristungsdauer bei Teilzeitstellen - Klare Definition des Qualifikationsbegriffs und Schutz vor qualifikationsunabhängiger Mehrbelastung durch Garantie von 75% der bezahlten Arbeitszeit für eigene Forschung

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft Zuständiges Ministerium: BMBF (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406270214 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.03.2024 an:

      • Bundesregierung

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