Regelungsvorhaben
Novellierung der Gefahrstoffverordnung
Angegeben von:
BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (R001282)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Es soll keine pauschale Asbestbelastung bei allen Objekten mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 unterstellt werden, da dies weitreichende Folgewirkungen hätte: sowohl auf den Umgang der Wohnungswirtschaft mit dem Schadstoff Asbest bei Modernisierung und Sanierung , aber auch im Zusammenhang mit der schlichten Nutzung der Gebäude durch Mieter*innen bis hin zur Gefährdung des Ziels der Dekarbonisierung des Gebäudebestandes.
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang)
- Wohnen [alle RV hierzu]