Regelungsvorhaben

KritisDachG

Angegeben von:
Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (R001164) am 28.06.2024

Beschreibung:
Der Schutz der IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen ist bereits im Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) niedergelegt. Das KRITIS-DachG wird für die Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen nach dem „All-Gefahrenansatz“ (im Folgenden zur Abgrenzung von der IT-Sicherheit untechnisch „physischer Schutz“) neben diese Regelungen treten, aber gleichzeitig eine größtmögliche Kohärenz vorsehen, indem die Schnittstellen zwischen den Bereichen berücksichtigt und angeglichen, bzw. – soweit möglich und sinnvoll – übereinstimmend ausgestaltet werden. Hierbei müssen Anforderungen an kritische Infrastruktur praktikabel sein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 550/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13961 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

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