Regelungsvorhaben
KritisDachG
Angegeben von:
Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (R001164)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Der Schutz der IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen ist bereits im Gesetz über das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) niedergelegt.
Das KRITIS-DachG wird für die Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen nach dem
„All-Gefahrenansatz“ (im Folgenden zur Abgrenzung von der IT-Sicherheit untechnisch
„physischer Schutz“) neben diese Regelungen treten, aber gleichzeitig eine größtmögliche Kohärenz vorsehen, indem die Schnittstellen zwischen den Bereichen berücksichtigt und
angeglichen, bzw. – soweit möglich und sinnvoll – übereinstimmend ausgestaltet werden. Hierbei müssen Anforderungen an kritische Infrastruktur praktikabel sein.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 550/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13961 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang)
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]