Regelungsvorhaben
Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren
Angegeben von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren soll ohne weitere Verpflichtungen für die Wirtschaft ("eins zu eins") in deutsches Recht umgesetzt werden. Zusätzliche Belastungen für den Einzelhandel werden abgelehnt. Insbesondere soll die Richtlinienumsetzung nicht zum Anlass für die (nationale) Verlängerung von Gewährleistungsfristen über die europäischen Vorgaben hinaus genutzt werden.
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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