Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Ust./Mwst. auf Gesundheitsleistungen bzgl. Stammzelleneinlagerung

Angegeben von:
Vita 34 AG (R000606) am 28.06.2024

Beschreibung:
Unser Ziel ist es, die Attraktivität für Einlagerungen von Stammzellen auf dem deutschen Markt in die Breite der Bevölkerung zu tragen. Wir verfolgen das Ziel einen Mehrwert für unser aller Gesundheit in der Zukunft zu schaffen und einen Baustein zur künftigen Entlastung unseres Gesundheitssystems zu leisten. Obwohl Vita 34 Dienstleistungen erbringt, die als Gesundheitsleistungen behandelt werden, unterliegen diese der Mehrwertsteuer. Nicht konsequent erscheint es vor diesem Hintergrund, dass die Vita 34 Leistungen für gesunde Menschen durch Stammzellen-Einlagerung einer steuerlichen Begünstigung nicht unterfallen, da der Zugriff auf diese Stammzellen und die Entwicklung maßgeschneiderter Behandlungsoptionen frühzeitig schwere Krankheitsverläufe abwenden können.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Nach oben blättern