Regelungsvorhaben
Reform des Unterhaltsrechts
Angegeben von:
Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. (R002427)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Es handelt sich um die Umsetzung des im Koalitionsvertrags "Mehr Fortschritt wagen" genannten Vorhabens, im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser zu berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. In der Umsetzung ist dem Kindeswohl und dem Existenzminium des Kindes unbedingt Vorrang einzuräumen. Eine geänderte Berechnung des Unterhalts mussnicht nur Betreuungsanteile nach sondern auch vor einer Trennung adäquat berücksichtigen. Die Ausgestaltung des Unterhalts entlang verschiedener Betreuungsmodelle muss die Schwellenwerte an allen Übergängen angemessen bestimmen und geeignete Kriterien festlegen, sodass die Übernahme von Betreuung des einen Elternteils Optionen auf Erwerbsbeteiligung des anderen Elternteils eröffnet und vice versa.
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]