Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Berücksichtigung von ganztägig ambulanten Reha-Kliniken

Angegeben von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Erweiterung des § 107 Abs. 2 SGB V um ganztägig ambulante Reha-Kliniken ist unbedingt nachzuholen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260286 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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