Regelungsvorhaben
Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten von Reha-Maßnahmen
Angegeben von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116)
am
28.06.2024
Beschreibung:
An qualifizierten Reha-Maßnahmen für ältere Versicherte dürfen die Krankenkassen nicht sparen. Der noch im Arbeitsentwurf zur Reform der sozialen Pflegeversicherung enthaltene Vorschlag, die Pflegeversicherung an den Kosten von Reha-Maßnahmen für ältere Versicherte zu beteiligen, muss dringend wieder aufgegriffen und gesetzlich geregelt werden.
Die Pflegeversicherung muss an den Kosten von Reha-Maßnahmen für ältere Versicherte beteiligt werden.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Pflege [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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