Regelungsvorhaben

Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten von Reha-Maßnahmen

Angegeben von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116) am 28.06.2024

Beschreibung:
An qualifizierten Reha-Maßnahmen für ältere Versicherte dürfen die Krankenkassen nicht sparen. Der noch im Arbeitsentwurf zur Reform der sozialen Pflegeversicherung enthaltene Vorschlag, die Pflegeversicherung an den Kosten von Reha-Maßnahmen für ältere Versicherte zu beteiligen, muss dringend wieder aufgegriffen und gesetzlich geregelt werden. Die Pflegeversicherung muss an den Kosten von Reha-Maßnahmen für ältere Versicherte beteiligt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260285 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern