Regelungsvorhaben
Direkteinleitung von Reha- und Vorsorgemaßnahmen
Angegeben von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Eine ärztlich verordnete bzw. vom Krankenhaus empfohlene medizinische Rehabilitationsleistung darf nicht mehr von den Krankenkassen abgelehnt werden, sondern sollte schnellstmöglich vom Arzt direkt eingeleitet werden.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-