Regelungsvorhaben

Direkteinleitung von Reha- und Vorsorgemaßnahmen

Angegeben von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116) am 28.06.2024

Beschreibung:
Eine ärztlich verordnete bzw. vom Krankenhaus empfohlene medizinische Rehabilitationsleistung darf nicht mehr von den Krankenkassen abgelehnt werden, sondern sollte schnellstmöglich vom Arzt direkt eingeleitet werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260281 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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