Regelungsvorhaben
Freie Klinikwahl unter den zugelassenen Einrichtungen ohne Mehrkostentragung
Angegeben von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Auch im GKV-Bereich müssen die Versicherten jede geeignete Reha-Klinik mit Versorgungsvertrag wählen können, ohne sich finanziell an den Reha-Kosten zu beteiligen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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