Regelungsvorhaben

Freie Klinikwahl unter den zugelassenen Einrichtungen ohne Mehrkostentragung

Angegeben von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116) am 28.06.2024

Beschreibung:
Auch im GKV-Bereich müssen die Versicherten jede geeignete Reha-Klinik mit Versorgungsvertrag wählen können, ohne sich finanziell an den Reha-Kosten zu beteiligen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260280 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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