Regelungsvorhaben
Kindergrundsicherung
Angegeben von:
AWO Bundesverband e.V. (R002224)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen bessere Chancen für Kinder
und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden; insbesondere
durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien
bzw. zu Information und Beratung. Die Kindergrundsicherung soll einfach und
digital beantragbar sein. Anspruchsberechtigte sollen so wenig Nachweise wie
möglich selbst beibringen müssen. Automatisierte Datenabrufe sollen, wenn möglich, genutzt werden. So sollen bis zu 5,6 Millionen Kinder erreicht werden, davon
fast zwei Millionen Kinder, die derzeit Bürgergeld beziehen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]