Regelungsvorhaben
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Batteriespeicher für einen schnelleren Ausbau
Angegeben von:
RWE (R001655)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Umsetzung von Regelungen, die das Genehmigungsverfahren beschleunigen: So sollten Batteriespeicher grundsätzlich im Baugesetzbuch losgelöst von der Voraussetzung der Ortsgebundenheit als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB definiert werden.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]