Regelungsvorhaben
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Batteriespeicher für einen schnelleren Ausbau
Angegeben von:
RWE (R001655)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Umsetzung von Regelungen, die das Genehmigungsverfahren beschleunigen: So sollten Batteriespeicher grundsätzlich im Baugesetzbuch losgelöst von der Voraussetzung der Ortsgebundenheit als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB definiert werden. Nach der Annahme der gesetzesänderungen durch den Bundestag am 04.12.2025 wird die Erweiterung der unter § 35 Abs. 1 Nummer 12 a) angestrebten "Abstandsregel" von 200 m zu einer Umspannstation angestrebt.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]
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SG2411280015 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 21.11.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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