Regelungsvorhaben

Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Batteriespeicher für einen schnelleren Ausbau

Angegeben von:
RWE (R001655) am 28.06.2024

Beschreibung:
Umsetzung von Regelungen, die das Genehmigungsverfahren beschleunigen: So sollten Batteriespeicher grundsätzlich im Baugesetzbuch losgelöst von der Voraussetzung der Ortsgebundenheit als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB definiert werden. Nach der Annahme der gesetzesänderungen durch den Bundestag am 04.12.2025 wird die Erweiterung der unter § 35 Abs. 1 Nummer 12 a) angestrebten "Abstandsregel" von 200 m zu einer Umspannstation angestrebt.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2411280015 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

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