Regelungsvorhaben

Folgen AÜG-Reform 2017 / Statusfeststellungsverfahren

Angegeben von:
REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group) (R001003) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die AÜG-Reform von 2017 hat zu erheblichen Rechtsunsicherheiten bei der projektbezogenen Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern sowie Selbstständigen geführt. Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens hat nicht zu notwendiger Klarstellung geführt, es bedarf weiterer Gesetzesänderungen, die insbesondere auch modernen agilen Arbeitsformen gerecht werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern