Regelungsvorhaben

5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU

Angegeben von:
Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. (R002036) am 28.06.2024

Beschreibung:
Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406270147 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

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