Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Senkung der Umsatzsteuer für Presseprodukte auf null Prozent

Angegeben von:
Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. (R002036) am 28.06.2024

Beschreibung:
Bislang wird auf Presseerzeugnisse der Steuersatz von sieben Prozent angewendet. Der BDZV ist der Auffassung, dass der Staat für die demokratische Meinungsbildung keine Steuer erheben soll und setzt sich daher für eine Absenkung der Mehrwertsteuer für sämtliche Presseprodukte auf null Prozent ein. So soll die Zukunft des demokratierelevanten Journalismus unbürokratisch und staatsfern gefördert werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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