Regelungsvorhaben
Restriktivere Regelung der Medikamentenabgabe (insbesondere Antibiotika) in tierärztlicher Hausapothekenverordnung
Angegeben von:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) (R002287)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Tierärztliche Hausapothekenverordnung muss derart angepasst werden, das eine Behandlung von Einzeltieren weiterhin möglich ist. Dabei muss aber besser als heute sichergestellt sein, dass es nicht zu einer Metaphylaxe oder gar Prophylaxe kommt, insbesondere im Bereich der Antibiotika. Reserveantibiotika müssen noch erheblich strenger geregelt sein, diese sollten grundsätzlich dem Einsatz beim Menschen vorbehalten sein.
- Tierschutz [alle RV hierzu]