Regelungsvorhaben

Schutz von Mietenden vor Steigerung der Wohnkosten durch energetische Modernisierungen im BGB

Angegeben von:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) (R002287) am 28.06.2024

Beschreibung:
Absenkung der Modernisierungsumlage von 8% bzw. 10% auf 3%, unter dieser Bedingung sollen Vermietende im Gegenzug die Förderung vor der Berechnung der Modernisierungsumlage nicht mehr von den umlagefähigen Kosten abziehen müssen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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