Regelungsvorhaben
Schutz von Mietenden vor Steigerung der Wohnkosten durch energetische Modernisierungen im BGB
Angegeben von:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) (R002287)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Absenkung der Modernisierungsumlage von 8% bzw. 10% auf 3%, unter dieser Bedingung sollen Vermietende im Gegenzug die Förderung vor der Berechnung der Modernisierungsumlage nicht mehr von den umlagefähigen Kosten abziehen müssen.
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]